Das Wichtigste in Kürze: Für einen vollständigen QCG-Antrag verlangt die Bundesagentur für Arbeit mehrere Vordrucke rund um den Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ), die über das AEZO-Portal hochgeladen werden. Hinzu kommen ein Nachweis des Arbeitsverhältnisses, die Maßnahmenummer als AZAV-Nachweis sowie Angaben zu Entgelt und Qualifizierungsbedarf. Wer vollständig einreicht, beschleunigt die Bearbeitung.
Ein QCG-Antrag steht und fällt mit vollständigen Unterlagen. Fehlt ein Dokument, geht der Antrag zur Nachreichung zurück — und der Bescheid verzögert sich. Dieser Beitrag listet die nötigen QCG-Unterlagen übersichtlich auf.
Die Pflichtdokumente für die individuelle Förderung
Für den Antrag auf Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) sind folgende Vordrucke auszufüllen und über das AEZO-Portal hochzuladen:
- AEZ-Antrag (ba042359) — fragt die Arbeitszeit aus dem Arbeitsvertrag sowie die Schulungszeiten ab, die abgeglichen werden.
- AEZ-Arbeitnehmererklärung zum Antrag (ba042354).
- AEZ-Trägerbescheinigung (ba042369) — vom Bildungsträger auszufüllen und zu unterschreiben.
- AEZ-Schlusserklärung (ba042364).
- Fragebogen für Beschäftigte bei Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme (ba046157).
Vorgelagert in der Beratungsphase ist eine Vollmacht der beschäftigten Person (ba051211) — oder alternativ die Checkliste (ba051216) —, damit personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.
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Welche Nachweise inhaltlich dazugehören
Inhaltlich braucht der Antrag außerdem den Nachweis des bestehenden Arbeitsverhältnisses, die Beschreibung der Weiterbildung inklusive Maßnahmenummer (als Beleg der AZAV-Zulassung) sowie Angaben zum Arbeitsentgelt und zum Qualifizierungsbedarf. Die konkreten Vordrucke erhalten Sie nach dem Erstgespräch vom zuständigen Sachbearbeiter im Arbeitgeber-Service. Nachweise lassen sich als PDF, JPG oder PNG übermitteln.
Wie der gesamte Antrag abläuft, zeigt der Beitrag QCG-Antrag stellen. Welche Fehler Sie dabei vermeiden, lesen Sie unter Die 7 häufigsten Fehler beim QCG-Antrag.
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Häufige Fragen (FAQ)
Welche Vordrucke brauche ich? Für den AEZ: ba042359 (Antrag), ba042354 (Arbeitnehmererklärung), ba042369 (Trägerbescheinigung), ba042364 (Schlusserklärung) und ba046157 (Fragebogen). Dazu Vollmacht (ba051211) oder Checkliste (ba051216).
Wer füllt die Trägerbescheinigung aus? Der Bildungsträger füllt sie aus und unterschreibt sie.
Brauche ich eine Vollmacht der Mitarbeiter? Für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Beratung ja — alternativ die Checkliste ba051216.
Wie reiche ich die Unterlagen ein? Über das AEZO-Portal; Nachweise als PDF, JPG oder PNG.
Woher bekomme ich die Vordrucke? Nach dem Erstgespräch vom zuständigen Sachbearbeiter im Arbeitgeber-Service.
Fazit
Die QCG-Unterlagen sind überschaubar, wenn man sie kennt: die AEZ-Vordrucke, eine Vollmacht und die inhaltlichen Nachweise inklusive Maßnahmenummer. Wer vollständig einreicht, bekommt den Bescheid schneller — und sichert den rechtzeitigen Start.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen BA-Vordrucke.
Quellen:
- Bundesagentur für Arbeit — Individuelle Förderung von Beschäftigten (Vordrucke): https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/individuelle-foerderung (Zugriff 23.06.2026)
- Praxisangaben zu Nachweisen (Maßnahmenummer, AZAV-Nachweis): https://www.bta-weiterbildung.de/blog/qcg-foerderung/ (Zugriff 23.06.2026)