Transparenz

Die Bedingungen, zu denen wir zusammenarbeiten.

Klar, fair und nachvollziehbar — wie Sie es von uns erwarten.

ImpressumDatenschutzAGBCookie-Richtlinie Cookie-Einstellungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der LUTO Advisory Group Ltd., handelnd unter der Marke „Förderperspektive"

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der LUTO Advisory Group Ltd., Anthypolochagou Georgiou M. Savva 26, Shop 1-2, 8201 Paphos, Zypern, handelnd unter der Marke „Förderperspektive" (nachfolgend „Förderperspektive"), gegenüber Unternehmen, Selbstständigen und juristischen Personen (nachfolgend „Kunde") im Bereich der Fördermittelberatung und Antragsbegleitung. Der Kunde handelt bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit; Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossen.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Förderperspektive hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen Förderperspektive und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Förderperspektive unterstützt Unternehmen bei der Identifikation, Prüfung und Beantragung staatlicher und europäischer Förderprogramme. Der Schwerpunkt liegt auf Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, insbesondere im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) sowie vergleichbarer Programme.

(2) Die Leistungen von Förderperspektive umfassen insbesondere:

  • Analyse der individuellen Förderfähigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter,
  • Beratung zu geeigneten Förderprogrammen und Maßnahmen,
  • Unterstützung bei der Zusammenstellung und Aufbereitung der erforderlichen Antragsunterlagen,
  • organisatorische und fachliche Begleitung des gesamten Förderprozesses,
  • soweit eine entsprechende Vollmacht erteilt wurde: Einreichung von Unterlagen und Anträgen im Namen des Kunden bei zuständigen Stellen.

(3) Förderperspektive kann zur Leistungserbringung mit zugelassenen Bildungsträgern, zertifizierten Fördermittelberatern sowie weiteren qualifizierten Partnern zusammenarbeiten.

(4) Förderperspektive erbringt eine fachkundige Beratungs- und Unterstützungsleistung. Ein Anspruch auf Bewilligung oder Auszahlung von Fördermitteln besteht ausdrücklich nicht, da die Entscheidung hierüber ausschließlich bei der jeweiligen Förderstelle liegt.

(5) Förderperspektive erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die rechtliche und steuerliche Prüfung und Bewertung des jeweiligen Vorhabens obliegt dem Kunden bzw. dessen Rechts- oder Steuerberater.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag zwischen Förderperspektive und dem Kunden kommt durch beidseitige Unterzeichnung der Provisionsvereinbarung zustande. Die AGB werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

(2) Angebote von Förderperspektive sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(3) Ergänzend zur Provisionsvereinbarung wird, soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

§ 4 Vergütung

(1) Die Vergütung von Förderperspektive setzt sich zusammen aus einer einmaligen Commitment-Fee (Bearbeitungsgebühr) sowie einer erfolgsabhängigen Provision. Die konkreten Beträge und Konditionen werden individuell in der Provisionsvereinbarung festgelegt.

(2) Honorarfreier Einstieg: Die unverbindliche Erstberatung sowie der Fördercheck (erste Einschätzung des Förderpotenzials) sind honorarfrei. Commitment-Fee: Erst für die anschließende Antragsbearbeitung – insbesondere die strukturierte Aufbereitung der Antragsunterlagen sowie die organisatorische und fachliche Begleitung des Antragsprozesses – wird eine einmalige Commitment-Fee erhoben. Diese dient der Sicherstellung einer verbindlichen Zusammenarbeit und ist unabhängig vom Ergebnis des Förderverfahrens geschuldet. Die genaue Höhe ergibt sich aus der Provisionsvereinbarung.

(3) Erfolgsabhängige Provision: Förderperspektive erhält eine prozentuale Beteiligung an den tatsächlich bewilligten und ausgezahlten Fördermitteln, Lohnkostenzuschüssen oder vergleichbaren geldwerten Vorteilen. Die genaue Höhe und Berechnungsgrundlage werden in der Provisionsvereinbarung geregelt.

(4) Anrechnung der Commitment-Fee: Stellt der Kunde innerhalb der in der Provisionsvereinbarung festgelegten Frist sämtliche erforderlichen Unterlagen vollständig zur Verfügung und wird die Förderung bewilligt, wird die Commitment-Fee auf die Provision angerechnet.

(5) Die Provision wird fällig, sobald der Kunde den ersten Förderbetrag oder wirtschaftlichen Vorteil von der zuständigen Stelle erhält. Erfolgt die Auszahlung in Teilbeträgen, ist die Provision anteilig aus den jeweils zufließenden Beträgen zu begleichen, bis die Gesamtprovision vollständig beglichen ist. Eingehende Fördermittel sind vorrangig zur Begleichung der Provisionsforderung zu verwenden.

(6) Sämtliche Vergütungen verstehen sich als Nettobeträge. Die Leistungen werden im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet: Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat (insbesondere Deutschland) geht die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über (Art. 196 der Richtlinie 2006/112/EG – EU-Mehrwertsteuersystem-Richtlinie). Rechnungen werden ohne Ausweis zyprischer Umsatzsteuer gestellt; die Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer obliegt dem Kunden in seinem Sitzstaat.

(7) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Eingang auf dem von Förderperspektive benannten Konto.

(8) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Förderperspektive berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe (vgl. Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in der jeweils umgesetzten Fassung) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Prüfung der Fördermöglichkeiten und die Antragstellung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere unternehmensbezogene Angaben, Mitarbeiterdaten sowie alle weiteren für die Bewertung der Förderfähigkeit relevanten Informationen.

(2) Der Kunde wirkt bei Rückfragen von Behörden, Bildungsträgern oder sonstigen am Förderprozess beteiligten Stellen aktiv und zeitnah mit.

(3) Der Kunde informiert Förderperspektive unverzüglich über:

  • den Zugang von Bewilligungsbescheiden oder vergleichbaren Entscheidungen,
  • den Eingang von Fördermitteln oder geldwerten Vorteilen,
  • wesentliche Änderungen in seinen betrieblichen Verhältnissen, die für den Förderprozess relevant sein können.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Förderperspektive haftet nicht für daraus resultierende Verzögerungen oder Ablehnungen.

§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der vertragsgemäßen Leistungserbringung zu verwenden.

(2) Förderperspektive verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO.

(3) Soweit Förderperspektive personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.

(4) Die Datenschutzerklärung von Förderperspektive ist unter www.foerderperspektive.de einsehbar und ergänzt diese AGB.

§ 7 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche von Förderperspektive im Rahmen der Zusammenarbeit bereitgestellten Unterlagen, Vorlagen, Analysen, Tools und Materialien sind und bleiben geistiges Eigentum von Förderperspektive.

(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der Zusammenarbeit und ausschließlich zum Zweck des jeweiligen Förderprojekts.

(3) Eine Weitergabe an Dritte oder eine über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Förderperspektive.

§ 8 Haftung

(1) Förderperspektive haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung von Förderperspektive ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Förderperspektive übernimmt ausdrücklich keine Gewähr oder Garantie für die Bewilligung von Fördermitteln. Ablehnungen durch Förderstellen begründen keinen Schadensersatzanspruch gegenüber Förderperspektive.

(5) Förderperspektive haftet nicht für Verzögerungen, Ablehnungen oder sonstige Nachteile, die auf folgende Umstände zurückzuführen sind:

  • unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden,
  • Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen oder Förderprogramme,
  • behördliches Ermessen oder interne Budgetbeschränkungen der Förderstellen,
  • höhere Gewalt.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag ist an den jeweiligen Förderprozess gebunden und endet automatisch mit dessen vollständigem Abschluss, einschließlich der Erfüllung aller wechselseitigen Vergütungsansprüche.

(2) Für weitere Fördermaßnahmen oder Folgeanträge des Kunden im Zusammenhang mit derselben Zusammenarbeit gelten diese AGB und die Provisionsvereinbarung entsprechend fort bzw. treten hinsichtlich der jeweiligen Maßnahme erneut in Kraft, sofern Förderperspektive hierfür erneut beauftragt wird. Einer gesonderten neuen Vereinbarung bedarf es hierfür nicht. Die Zusammenarbeit und der Provisionsanspruch bestehen ausschließlich für solche Fördermaßnahmen fort, die über und mit Förderperspektive vorbereitet, beantragt oder eingereicht werden.

(3) Der Kunde kann den Vertrag in Textform kündigen, wenn 12 Wochen nach Vertragsschluss noch kein Förderantrag eingereicht wurde. In diesem Fall entfallen weitere Vergütungsansprüche mit Ausnahme der bereits fälligen Commitment-Fee.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Partei wiederholt oder schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenz-/Liquidationsverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(5) Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.

§ 10 Wettbewerbsschutz

(1) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Vertragsende keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zu Bildungsträgern, Dozenten oder sonstigen Partnern aufzunehmen, die ihm durch Förderperspektive im Rahmen dieser Zusammenarbeit vermittelt oder bekannt gemacht wurden, soweit diese Beziehungen denselben Leistungsgegenstand betreffen.

(2) Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist Förderperspektive berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der entgangenen Provision geltend zu machen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Republik Zypern unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Paphos, Zypern, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien sind in der Provisionsvereinbarung, dem AVV und diesen AGB enthalten.


Kontakt

Förderperspektive — eine Marke der LUTO Advisory Group Ltd.
Anthypolochagou Georgiou M. Savva 26, Shop 1-2
8201 Paphos, Zypern
Geschäftsführer: Luis Götz und Tom Lieb
Unternehmensregister Nikosia: HE 488198
E-Mail: hallo@foerderperspektive.de
Web: www.foerderperspektive.de