QCG oder Qualifizierungsgeld: Welches Programm zu Ihrem Betrieb passt

QCG (§ 82) oder Qualifizierungsgeld (§ 82a)? Der Vergleich für den Mittelstand: Zweck, Höhe, Voraussetzungen – und warum sich beides kombinieren lässt.

23. Juni 2026

QCG (§ 82) gegen Qualifizierungsgeld (§ 82a): Vergleich von Zweck, Leistung und Höhe

Das Wichtigste in Kürze: Beide Instrumente stehen im SGB III, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke. Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82) fördert die Weiterbildung einzelner Beschäftigter — mit Lehrgangskosten und Lohnzuschuss. Das Qualifizierungsgeld (§ 82a) ist eine Entgeltersatzleistung für Betriebe, in denen ein größerer Teil der Belegschaft vom Strukturwandel betroffen ist. Oft lassen sich beide kombinieren.


Wer Weiterbildung fördern lassen will, stößt schnell auf zwei Begriffe: das Qualifizierungschancengesetz und das Qualifizierungsgeld. Sie klingen ähnlich, lösen aber unterschiedliche Probleme. Dieser Beitrag erklärt den Unterschied — und zeigt, wann QCG oder Qualifizierungsgeld die richtige Wahl ist.

Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Das QCG fördert die Weiterbildung einzelner Beschäftigter oder vergleichbarer Gruppen — unabhängig vom Anlass, mit Schwerpunkt auf der Anpassung an den technologischen Wandel wie KI. Gefördert werden zwei Bausteine: die Lehrgangskosten (bis zu 100 % je nach Betriebsgröße) und ein Arbeitsentgeltzuschuss (bis zu 75 %) für die Weiterbildungszeit.

Typischer Anwendungsfall: Sie wollen ein Team gezielt für den Einsatz von KI-Werkzeugen qualifizieren. Wie das im Detail funktioniert, lesen Sie unter § 82 SGB III erklärt.

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Das Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III)

Das Qualifizierungsgeld wurde zum 1. April 2024 eingeführt. Es ist keine Übernahme von Kursgebühren, sondern eine Entgeltersatzleistung — ähnlich dem Kurzarbeitergeld, aber ausgerichtet auf Weiterbildung statt Arbeitsausfall. Es unterstützt Betriebe, in denen ein größerer Teil der Belegschaft vom Strukturwandel betroffen ist, dabei, Beschäftigte durch Qualifizierung zu halten, statt sie zu entlassen.

Die Höhe beträgt 60 % der Nettoentgeltdifferenz, bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind 67 %. Voraussetzungen sind unter anderem ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf bei einer bestimmten Quote der Beschäftigten (in der Praxis mindestens 10 % in Betrieben bis 250 Mitarbeitende, mindestens 20 % in größeren), eine Maßnahme über 120 Stunden, AZAV-Zulassung sowie ein bestehender Betriebsrat oder anwendbarer Tarifvertrag.

Der direkte Vergleich

KriteriumQCG (§ 82)Qualifizierungsgeld (§ 82a)
Zweckgezielte Weiterbildung EinzelnerBelegschaftsteile im Strukturwandel halten
LeistungLehrgangskosten + LohnzuschussEntgeltersatz
Höhebis zu 100 % / bis zu 75 %60 % (67 % mit Kind) der Nettodifferenz
Voraussetzungsozialversicherungspflichtige BeschäftigungStrukturwandel, Betriebsrat/Tarifvertrag
Passend fürKI-Tools im Team einführenganze Betriebsteile umqualifizieren

Beide kombinieren

QCG und Qualifizierungsgeld schließen sich nicht aus — im Gegenteil. In der Praxis übernimmt häufig das QCG die Kurskosten, während das Qualifizierungsgeld den Lohnersatz während der Weiterbildung trägt. Welches Instrument im konkreten Fall greift, prüft die Agentur für Arbeit.

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der wichtigste Unterschied? Das QCG übernimmt Kurskosten und einen Lohnzuschuss für gezielte Weiterbildung. Das Qualifizierungsgeld ist ein Lohnersatz für Betriebe im Strukturwandel.

Für welches Instrument entscheide ich mich? QCG, wenn Sie einzelne Mitarbeiter oder ein Team gezielt qualifizieren. Qualifizierungsgeld, wenn ein größerer Teil der Belegschaft umlernen muss, um Arbeitsplätze zu sichern.

Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld? 60 % der Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 %.

Brauche ich einen Betriebsrat? Für das Qualifizierungsgeld ist ein Betriebsrat oder ein anwendbarer Tarifvertrag erforderlich. Das QCG setzt das nicht voraus.

Kann ich beides nutzen? Ja, eine Kombination ist möglich — etwa QCG für die Kurskosten, Qualifizierungsgeld für den Lohnersatz. Die Agentur für Arbeit prüft den Einzelfall.

Fazit

QCG und Qualifizierungsgeld lösen unterschiedliche Aufgaben: gezielte Weiterbildung gegen breite Umqualifizierung im Strukturwandel. Für die meisten Mittelständler, die KI-Kompetenz aufbauen wollen, ist das QCG der passende Weg — oft ergänzt durch das Qualifizierungsgeld.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Einzelfall; verbindliche Auskünfte erteilt die Agentur für Arbeit.

Quellen:

  1. § 82 SGB III: https://dejure.org/gesetze/SGB_III/82.html (Zugriff 23.06.2026)
  2. BMAS — Förderung der beruflichen Weiterbildung: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Aus-und-Weiterbildung/Berufliche-Weiterbildung/Foerderung-der-beruflichen-Weiterbildung/foerderung-der-beruflichen-weiterbildung.html (Zugriff 23.06.2026)
  3. BA — Fachliche Weisungen Qualifizierungsgeld (§§ 82a–82c): https://www.arbeitsagentur.de/datei/fachliche-weisungen-qualifizierungsgeld_ba046757.pdf (Zugriff 23.06.2026)

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