QCG für mittlere und große Unternehmen: was ab 50 und ab 500 Mitarbeitern gilt

Auch mittlere und große Unternehmen erhalten QCG-Förderung. Die korrekte 3-stufige Staffel ab 50 und ab 500 Beschäftigten – ohne die veraltete 250er-Logik.

23. Juni 2026

QCG-Förderquote für mittlere und große Unternehmen: die korrekte 3-stufige Staffel

Das Wichtigste in Kürze: Auch mittlere und große Unternehmen erhalten QCG-Förderung — nur mit niedrigeren Sätzen als Kleinbetriebe. Maßgeblich ist die dreistufige Staffel: unter 50, 50 bis unter 500 und 500 und mehr Beschäftigte. Wichtig: Eine oft kursierende 250er- und 2.500er-Staffel ist veraltet. Ein Betrieb mit 250 Beschäftigten liegt in der mittleren Stufe (bis zu 50 %).


Viele Beiträge betonen die hohen Quoten für Kleinbetriebe. Doch was gilt für mittlere und große Unternehmen? Auch sie sind über das QCG förderfähig — die Frage ist nur, in welcher Stufe. Dieser Beitrag erklärt die QCG-Förderung für große Unternehmen und räumt mit einem verbreiteten Irrtum auf.

Die korrekte Staffel: drei Stufen

Das QCG (§ 82 SGB III) ist nach oben nicht auf Kleinbetriebe begrenzt. Die Förderung ist nach Betriebsgröße gestaffelt:

BetriebsgrößeLehrgangskostenArbeitsentgeltzuschuss
unter 50 Beschäftigtebis zu 100 %bis zu 75 %
50 bis unter 500bis zu 50 %bis zu 50 %
500 und mehrbis zu 25 %bis zu 25 %

Ein Betrieb mit 180 oder 250 Beschäftigten fällt also in die mittlere Stufe und erhält bis zu 50 % — ein Konzern mit 4.000 Beschäftigten in die obere Stufe mit bis zu 25 %.

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Vorsicht: die veraltete 250er- und 2.500er-Staffel

In älteren Quellen und auf manchen Anbieterseiten kursiert noch eine vierstufige Staffel mit Schwellen bei 250 und 2.500 Beschäftigten und einem 15-%-Satz. Diese stammt aus der Ursprungsfassung des Qualifizierungschancengesetzes von 2019 und ist nicht mehr maßgeblich. Wer heute auf eine 250er- oder 2.500er-Schwelle stößt, sollte sich an der aktuellen dreistufigen Staffel orientieren — bestätigt durch den Gesetzeswortlaut und die offizielle Website der Bundesagentur für Arbeit.

Hebel auch für große Unternehmen

Zwei Hebel bleiben auch für mittlere und große Betriebe:

  • Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung: Der Bonus von 5 Prozentpunkten je Baustein (§ 82 Abs. 4) gilt größenunabhängig. Für ein Unternehmen mit 250 Beschäftigten steigen die Lehrgangskosten so auf bis zu 55 %. Mehr dazu im Beitrag Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung als Hebel.
  • Ältere und schwerbehinderte Beschäftigte: Für Beschäftigte ab dem vollendeten 45. Lebensjahr oder mit Schwerbehinderung können die Lehrgangskosten in Betrieben bis 499 Beschäftigte bis zu 100 % übernommen werden.

Wichtig bei der Größeneinordnung: Es zählt das gesamte Unternehmen und bei Konzernzugehörigkeit der gesamte Konzern (§ 82 Abs. 6). Eine Konzerntochter wird nicht isoliert als KMU behandelt. Details dazu im Beitrag QCG-Förderquote nach Unternehmensgröße.

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Häufige Fragen (FAQ)

Bekommen große Unternehmen überhaupt Förderung? Ja. Auch Betriebe ab 500 Beschäftigten erhalten bis zu 25 % der Lehrgangskosten und bis zu 25 % Arbeitsentgeltzuschuss. Die Quote ist niedriger als bei Kleinbetrieben, eine Förderung ist aber möglich.

Wir haben 250 Mitarbeiter — welche Quote gilt? Die mittlere Stufe (50 bis unter 500): bis zu 50 % der Lehrgangskosten und bis zu 50 % Arbeitsentgeltzuschuss. Die alte 250er-Schwelle ist nicht mehr maßgeblich.

Gilt der Tarif-Bonus auch für große Unternehmen? Ja. Der Bonus von 5 Prozentpunkten je Baustein ist größenunabhängig.

Zählt unser Konzern als ein Betrieb? Für die Größeneinordnung werden alle Beschäftigten des Unternehmens und bei Konzernzugehörigkeit des gesamten Konzerns herangezogen.

Gibt es Sonderregeln für ältere Beschäftigte? Ja. Für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung können die Lehrgangskosten in Betrieben bis 499 Beschäftigte bis zu 100 % übernommen werden.

Fazit

Auch mittlere und große Unternehmen profitieren vom QCG — mit niedrigeren, aber realen Sätzen. Entscheidend ist die korrekte dreistufige Staffel; die kursierende 250er-/2.500er-Logik ist überholt. Tarifbindung und Sonderregeln für ältere Beschäftigte heben die Quote zusätzlich an.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Fördersätze sind Höchstwerte; die Bewilligung trifft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Quellen:

  1. § 82 SGB III (Abs. 2, 3, 4, 6): https://dejure.org/gesetze/SGB_III/82.html (Zugriff 23.06.2026)
  2. Bundesagentur für Arbeit — Individuelle Förderung von Beschäftigten (3-stufige Staffel): https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/individuelle-foerderung (Zugriff 23.06.2026)
  3. BA-Fachliche Weisung § 82 SGB III (ab 01.01.2026): https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba031590.pdf (Zugriff 23.06.2026)

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