QCG-Förderquote 2026 nach Unternehmensgröße: Welche Quote für Ihren Betrieb gilt

Wie hoch ist die QCG-Förderung für Ihren Betrieb? Die dreistufige Staffel nach § 82 SGB III: bis zu 100 % Lehrgangskosten und 75 % Lohnzuschuss. Jetzt prüfen.

23. Juni 2026

QCG-Förderquote nach Unternehmensgröße: dreistufige Staffel mit bis zu 100 % Lehrgangskosten und 75 % Arbeitsentgeltzuschuss

Das Wichtigste in Kürze: Wie hoch die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) ausfällt, hängt von der Zahl Ihrer Beschäftigten ab. Maßgeblich ist eine dreistufige Staffel: unter 50 / 50 bis unter 500 / 500 und mehr Beschäftigte. Kleinbetriebe erhalten bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Zuschuss zu den Lohnkosten. Eine oft kursierende vierstufige Staffel ist veraltet.


„Was steht uns konkret zu?” — bei der QCG-Förderung lautet die ehrliche Antwort: Das hängt von Ihrer Betriebsgröße ab. Je kleiner der Betrieb, desto höher die Quote. Dieser Beitrag zeigt die maßgebliche QCG-Förderquote nach Unternehmensgröße für 2026, räumt mit einem verbreiteten Irrtum auf und erklärt, wie Sie Ihre Quote zusätzlich erhöhen können.

Zwei Fördertöpfe, die Sie kennen müssen

Die QCG-Förderung besteht aus zwei getrennten Bausteinen, die beide nach Betriebsgröße gestaffelt sind:

  • Lehrgangskosten (§ 82 Abs. 1 und 2): der Anteil der Kursgebühren, den die Agentur trägt.
  • Arbeitsentgeltzuschuss (§ 82 Abs. 3): der Zuschuss zum Gehalt für die weiterbildungsbedingte Ausfallzeit.

Beide sind als Soll- bzw. Kann-Regelung im Ermessen der Agentur für Arbeit ausgestaltet. Einen festen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Quote gibt es nicht — deshalb sprechen wir von „bis zu”-Werten.

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Die QCG-Förderquote nach Unternehmensgröße — die Tabelle 2026

Maßgeblich ist die dreistufige Staffel des § 82 SGB III, die auch die Bundesagentur für Arbeit auf ihren offiziellen Unternehmensseiten so ausweist:

BetriebsgrößeLehrgangskostenArbeitsentgeltzuschuss
unter 50 (kleine Betriebe)bis zu 100 %bis zu 75 %
50 bis unter 500 (mittlere Betriebe)bis zu 50 %bis zu 50 %
500 und mehr (große Betriebe)bis zu 25 %bis zu 25 %

Bei Kleinbetrieben soll von einer Kostenbeteiligung des Arbeitgebers abgesehen werden — daher die mögliche Vollförderung der Lehrgangskosten. Die Bundesagentur nennt offiziell die Gesamtbandbreite „25 bis 100 %”, je nach Betriebsgröße und Qualifizierungsziel.

Vorsicht vor veralteten Staffelungen

In älteren Quellen und auf manchen Anbieterseiten kursiert noch eine feinere, vierstufige Staffelung — mit einer 2.500-Beschäftigten-Schwelle und einem 15-%-Satz für Großunternehmen. Diese entspricht der ursprünglichen Gesetzesfassung von 2019 und ist seit den Reformen nicht mehr maßgeblich. Heute gilt die dreistufige Staffel nach § 82 SGB III, bestätigt durch den Gesetzeswortlaut und die offizielle Website der Bundesagentur. Wenn Sie also auf eine 250er- oder 2.500er-Schwelle stoßen, orientieren Sie sich an der aktuellen dreistufigen Logik.

Höhere Quote durch Tarifvertrag, Alter oder fehlenden Abschluss

Die Grundstaffel ist nicht das Ende der Fahnenstange — drei Hebel können die Quote zusätzlich anheben:

Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Existiert eine Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildung oder ein einschlägiger Tarifvertrag, verringert sich die Eigenbeteiligung an den Lehrgangskosten um 5 Prozentpunkte, und der Arbeitsentgeltzuschuss kann um 5 Prozentpunkte erhöht werden (§ 82 Abs. 4) — unabhängig von der Betriebsgröße.

Ältere und schwerbehinderte Beschäftigte. In Betrieben unter 500 Beschäftigten können die Lehrgangskosten für Beschäftigte ab dem vollendeten 45. Lebensjahr oder mit Schwerbehinderung bis zu 100 % übernommen werden (§ 82 Abs. 2).

Fehlender Berufsabschluss. Erfüllt ein Beschäftigter die Voraussetzungen einer Nachqualifizierung nach § 81 Abs. 2, können Lehrgangskosten und Lohnzuschuss bis zu 100 % erreichen — unabhängig von der regulären Staffel.

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Zwei Praxisbeispiele

Handwerksbetrieb mit 8 Beschäftigten (kleiner Betrieb). Lehrgangskosten bis zu 100 %, Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 75 %. Mit gültiger Betriebsvereinbarung steigt der Lohnzuschuss auf bis zu 80 %. Kleinbetriebe profitieren am stärksten — die Weiterbildung kann nahezu vollständig gefördert werden.

Mittelständler mit 180 Beschäftigten (mittlerer Betrieb). Lehrgangskosten bis zu 50 %, Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 50 %. Mit Tarifvertrag jeweils bis zu 55 %. Für einen 47-jährigen oder schwerbehinderten Mitarbeiter dieses Betriebs können die Lehrgangskosten sogar bis zu 100 % übernommen werden.

So wird Ihre Betriebsgröße gezählt: Konzern und Teilzeit

Für die Einordnung zählt nicht der einzelne Standort, sondern das gesamte Unternehmen — und bei Konzernzugehörigkeit alle Konzernbeschäftigten (§ 82 Abs. 6). Eine kleine Tochtergesellschaft eines Großkonzerns wird also wie ein Großbetrieb behandelt. Teilzeitkräfte zählen anteilig: bis 10 Wochenstunden mit Faktor 0,25, bis 20 Stunden mit 0,50, bis 30 Stunden mit 0,75; darüber voll.

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt die Förderquote pro Betrieb oder pro Konzern? Maßgeblich sind alle Beschäftigten des gesamten Unternehmens — und bei Konzernzugehörigkeit des gesamten Konzerns (§ 82 Abs. 6).

Wie zählen Teilzeitkräfte bei der Betriebsgröße? Anteilig nach Wochenarbeitszeit: bis 10 Std. mit 0,25, bis 20 Std. mit 0,50, bis 30 Std. mit 0,75; darüber voll.

Erhöht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Quote? Ja. Die Eigenbeteiligung an den Lehrgangskosten sinkt um 5 Prozentpunkte, der Arbeitsentgeltzuschuss kann um 5 Prozentpunkte steigen (§ 82 Abs. 4).

Bekommen große Unternehmen ab 500 Beschäftigte auch etwas? Ja, bis zu 25 % der Lehrgangskosten und bis zu 25 % Arbeitsentgeltzuschuss.

Warum steht überall „bis zu” — bekomme ich die volle Quote garantiert? Nein. § 82 ist eine Ermessensregelung; die konkrete Höhe wird im Antragsverfahren festgelegt. Die genannten Werte sind Höchstwerte.

Fazit: Je kleiner der Betrieb, desto höher die Quote

Die QCG-Förderquote folgt einer klaren Logik: Kleinbetriebe erhalten am meisten, große Unternehmen weniger — aber alle profitieren. Wer eine Betriebsvereinbarung hat oder ältere Beschäftigte qualifiziert, hebt die Quote zusätzlich an. Welche Werte konkret für Sie gelten, hängt vom Einzelfall ab.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist der Einzelfall; verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich Ihre Agentur für Arbeit.

Quellen:

  1. § 82 SGB III — Volltext: https://dejure.org/gesetze/SGB_III/82.html (Zugriff 23.06.2026)
  2. § 82 SGB III (amtlich): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__82.html (Zugriff 23.06.2026)
  3. Bundesagentur für Arbeit — Individuelle Förderung von Beschäftigten (3-stufige Staffel): https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/individuelle-foerderung (Zugriff 23.06.2026)
  4. Bundesagentur für Arbeit — Förderung von Weiterbildung (Bandbreite 25–100 %): https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung (Zugriff 23.06.2026)

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