Lohnkostenzuschuss bei Weiterbildung: Wie viel Gehalt die Agentur für Arbeit übernimmt

Wie viel Gehalt übernimmt die Agentur für Arbeit während der Weiterbildung? Der Arbeitsentgeltzuschuss nach QCG – Höhe, Rechenbeispiel und Voraussetzungen.

23. Juni 2026

Lohnkostenzuschuss nach QCG: bis zu 75 % des Gehalts inkl. Sozialanteil, gestaffelt nach Betriebsgröße

Das Wichtigste in Kürze: Wer Mitarbeiter weiterbildet, zahlt während der Schulungszeiten das Gehalt weiter. Über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) übernimmt die Agentur für Arbeit davon einen erheblichen Teil — den sogenannten Arbeitsentgeltzuschuss. Je nach Betriebsgröße sind das bis zu 75 % des Gehalts für die Ausfallzeit, einschließlich des Arbeitgeberanteils an den Sozialabgaben. Dieser Zuschuss kommt zusätzlich zur Förderung der Lehrgangskosten.


Weiterbildung kostet zweimal: einmal die Kursgebühr — und einmal die Arbeitszeit, in der Ihre Mitarbeiter lernen statt zu arbeiten. Genau dieser zweite, oft unterschätzte Kostenblock ist der Grund, warum viele Mittelständler Qualifizierung aufschieben. Das Qualifizierungschancengesetz setzt hier an: Es bezuschusst nicht nur den Lehrgang, sondern auch das weitergezahlte Gehalt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie hoch dieser Lohnkostenzuschuss bei Weiterbildung ausfällt, was genau bezuschusst wird und wie sich der Betrag konkret berechnet.

Was ist der Lohnkostenzuschuss — und wie hängt er mit dem QCG zusammen?

Der Begriff „Lohnkostenzuschuss” ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) nach § 82 Absatz 3 SGB III. Er bezuschusst das Arbeitsentgelt, das Sie als Arbeitgeber während der weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten weiterzahlen.

Wichtig zu verstehen: Die QCG-Förderung besteht aus zwei getrennten Bausteinen, die nebeneinander gewährt werden können:

  1. Lehrgangskosten (§ 82 Abs. 1 und 2) — die Übernahme der Kursgebühren, je nach Betriebsgröße bis zu 100 %.
  2. Arbeitsentgeltzuschuss (§ 82 Abs. 3) — der Zuschuss zum Gehalt für die Zeit, in der Ihre Mitarbeiter geschult werden und nicht arbeiten.

Empfänger der Leistung ist in beiden Fällen der Arbeitgeber, nicht der Beschäftigte. Und: Es handelt sich um eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit — einen festen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Quote gibt es nicht. Deshalb sprechen wir konsequent von „bis zu”-Werten.

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Wie hoch ist der Lohnkostenzuschuss? Die Staffel nach Betriebsgröße

Die Höhe des Arbeitsentgeltzuschusses richtet sich nach der Zahl Ihrer Beschäftigten. Maßgeblich ist der Gesetzeswortlaut des § 82 Abs. 3 SGB III, der auch von der Bundesagentur für Arbeit auf ihren offiziellen Unternehmensseiten so kommuniziert wird:

BetriebsgrößeArbeitsentgeltzuschuss
unter 50 Beschäftigtebis zu 75 %
50 bis unter 500 Beschäftigtebis zu 50 %
500 und mehr Beschäftigtebis zu 25 %

Ein verbreitetes Missverständnis: In älteren Quellen und auf manchen Anbieterseiten kursiert noch eine feinere, vierstufige Staffelung mit einer 2.500-Beschäftigten-Schwelle und einem 15-%-Satz. Diese entspricht der ursprünglichen Gesetzesfassung von 2019 und ist nicht mehr maßgeblich. Heute gilt die oben genannte dreistufige Staffel. Wenn Sie also auf abweichende Zahlen stoßen, orientieren Sie sich am aktuellen § 82 SGB III.

Plus 5 Prozentpunkte bei Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

Existiert in Ihrem Betrieb eine Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildung oder gilt ein Tarifvertrag, der berufliche Weiterbildung vorsieht, kann der Arbeitsentgeltzuschuss um bis zu 5 Prozentpunkte erhöht werden (§ 82 Abs. 4) — unabhängig von der Betriebsgröße. Aus „bis zu 75 %” werden so „bis zu 80 %”.

Sonderfall: Beschäftigte ohne Berufsabschluss

Erfüllt ein Mitarbeiter die Voraussetzungen einer Förderung wegen fehlenden Berufsabschlusses (Nachqualifizierung nach § 81 Abs. 2), kann der Zuschuss sogar bis zur vollen Höhe des anteiligen Arbeitsentgelts reichen — die betriebsgrößenabhängige Staffel greift dann nicht begrenzend. Ob dieser Sonderfall vorliegt, klären Sie im Einzelfall mit der Agentur für Arbeit.

Was genau bezuschusst wird: Brutto plus Arbeitgeber-Sozialanteil

Ein oft übersehener Vorteil: Bemessungsgrundlage ist nicht nur das Bruttogehalt. Nach § 82 Abs. 3 Satz 3 zählt das regelmäßig gezahlte Brutto-Arbeitsentgelt für die Ausfallzeiten plus der pauschale Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Förderquote wird also auf Brutto plus Arbeitgeber-Sozialabgaben angewendet — das erhöht den absoluten Zuschuss spürbar.

Rechenbeispiel: So viel übernimmt die Agentur für Arbeit

Das folgende Beispiel ist eine vereinfachte Modellrechnung. Die realen Beträge hängen von der tatsächlichen Ausfallzeit, dem individuellen Sozialversicherungssatz und der Bewilligung Ihrer Agentur ab.

Annahmen: Betrieb mit 30 Beschäftigten (also unter 50 → bis zu 75 %), kein Tarifvertrag, 3 Mitarbeiter in Weiterbildung, Bruttomonatsgehalt je 3.500 €, Arbeitgeber-Sozialanteil rund 21 %, Schulung über 8 Monate mit 4 fest terminierten Stunden Ausfall pro Woche.

  1. Stundenwert je Person: 3.500 € ÷ 160 Std. = 21,88 €/Std.
  2. Ausfallstunden über 8 Monate: 4 Std. × 4,33 Wochen × 8 Monate ≈ 139 Std.
  3. Berücksichtigungsfähiges Brutto: 139 Std. × 21,88 € ≈ 3.041 €
  4. Plus Arbeitgeber-Sozialanteil (21 %): 3.041 € × 1,21 ≈ 3.680 €
  5. Zuschuss bei bis zu 75 %: 3.680 € × 0,75 ≈ 2.760 € je Person
  6. Hochgerechnet auf 3 Mitarbeiter:8.280 €

In diesem Modellfall übernimmt die Agentur für Arbeit also bis zu rund 8.300 € des während der Weiterbildung weitergezahlten Gehalts — und das zusätzlich zur möglichen Übernahme der Lehrgangskosten.

Das war ein Beispiel — Ihr konkreter Wert? Setzen Sie Ihre eigenen Zahlen ein und sehen Sie Ihren möglichen Zuschuss. → Förderrechner starten

Betriebsgröße richtig zählen: Teilzeit und Konzern

Für die Einordnung in die Staffel zählt nicht der einzelne Standort, sondern das gesamte Unternehmen — und bei Konzernzugehörigkeit alle Konzernbeschäftigten (§ 82 Abs. 6). Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt: bis 10 Wochenstunden mit Faktor 0,25, bis 20 Stunden mit 0,50, bis 30 Stunden mit 0,75. Eine kleine Tochtergesellschaft eines Großkonzerns rutscht dadurch meist in die niedrigste Quote.

Neu ab 2026: Zuschuss nur für echte Ausfallzeit

Eine wichtige Klarstellung der Fachlichen Weisung der Bundesagentur (gültig ab 1. Januar 2026): Der Arbeitsentgeltzuschuss ist eng an die individuelle reguläre Arbeitszeit gekoppelt. Bezuschusst wird nur, wenn durch die Weiterbildung tatsächlich Arbeitsleistung ausfällt und Sie für diese Zeit Entgelt weiterzahlen.

Praktische Folgen: Findet die Schulung außerhalb der Arbeitszeit statt — etwa abends oder am Wochenende —, entsteht kein Ausfall und damit kein Zuschuss. Bei reinen E-Learning-Selbstlernphasen ohne festes Lernfenster innerhalb der Arbeitszeit gilt dasselbe. Planen Sie die Lernzeiten daher bewusst in die reguläre Arbeitszeit und dokumentieren Sie sie sauber.

Häufige Fragen (FAQ)

Wird der Lohnkostenzuschuss zusätzlich zu den Lehrgangskosten gezahlt? Ja. Es sind zwei getrennte Bausteine: § 82 Abs. 1/2 regelt die Übernahme der Lehrgangskosten, § 82 Abs. 3 den Arbeitsentgeltzuschuss. Beide können nebeneinander gewährt werden.

Muss ich den Zuschuss zurückzahlen? Es ist ein echter Zuschuss, kein Darlehen — bei ordnungsgemäßem Verlauf ist keine Rückzahlung vorgesehen. Eine Rückforderung droht nur bei fehlerhafter Abrechnung, etwa wenn der Zuschuss für Zeiten geltend gemacht wird, in denen kein weiterbildungsbedingter Arbeitsausfall vorlag.

Wird auch der Sozialversicherungsanteil bezuschusst? Ja. Das berücksichtigungsfähige Arbeitsentgelt umfasst ausdrücklich den pauschalen Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 82 Abs. 3 Satz 3).

Was, wenn die Weiterbildung außerhalb der Arbeitszeit stattfindet? Dann entsteht keine weiterbildungsbedingte Ausfallzeit — und damit kein Anspruch auf den Arbeitsentgeltzuschuss für diese Zeiten. Die Förderung der Lehrgangskosten bleibt davon unberührt.

Ab wie vielen Mitarbeitern wird gefördert? Es gibt keine Mindest-Mitarbeiterzahl; auch Kleinstbetriebe können gefördert werden. Die Quote richtet sich nach der Betriebsgröße (bis zu 75 / 50 / 25 %).

Fazit: Weiterbildung finanzieren, Fachkräfte halten

Der Lohnkostenzuschuss nimmt Ihnen den zweiten, oft entscheidenden Kostenblock einer Weiterbildung weitgehend ab — das Gehalt für die Lernzeit, inklusive Sozialabgaben. Zusammen mit der Förderung der Lehrgangskosten wird qualifizierte KI- und Digitalweiterbildung so für den Mittelstand bezahlbar. Wie hoch Ihr konkreter Anspruch ist, hängt von Betriebsgröße, Gehalt und Ausfallzeit ab.

Ihr nächster Schritt: Ermitteln Sie unverbindlich Ihr individuelles Förderpotenzial. → Kostenlosen Fördercheck starten · (alternativ: Honorarfreies Beratungsgespräch)

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist der Einzelfall; verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich Ihre Agentur für Arbeit.

Quellen:

  1. § 82 SGB III — Volltext: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__82.html (Zugriff 23.06.2026)
  2. § 82 SGB III (Spiegel dejure.org): https://dejure.org/gesetze/SGB_III/82.html (Zugriff 23.06.2026)
  3. Bundesagentur für Arbeit — Förderung der Weiterbildung Beschäftigter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/individuelle-foerderung (Zugriff 23.06.2026)
  4. BA-Fachliche Weisung zu § 82 SGB III, gültig ab 01.01.2026: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba031590.pdf (Zugriff 23.06.2026; Detailwortlaut vor Veröffentlichung am PDF gegenprüfen)

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