Das Wichtigste in Kürze: Die Forschungszulage fördert Forschung und Entwicklung steuerlich — mit 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für KMU 35 %. Ab dem 01.01.2026 ist die jährliche Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. € angehoben, die maximale Zulage liegt damit bei 3,0 Mio. € (bzw. 4,2 Mio. € für KMU). Neu ist eine 20-%-Gemeinkostenpauschale. Die Zulage wird auch bei Verlust ausgezahlt. Beantragt wird sie in zwei Stufen: F&E-Bescheinigung bei der BSFZ, dann Festsetzung beim Finanzamt.
Die Forschungszulage ist eines der wenigen Förderinstrumente, das unabhängig von Branche und Ertragslage funktioniert. Dieser Beitrag erklärt Sätze, Höchstbeträge und das Antragsverfahren 2026.
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) ist eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung. Sie ist als Anspruch ausgestaltet: Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält sie — unabhängig davon, ob das Unternehmen Gewinn oder Verlust macht. Übersteigt die Zulage die Steuerschuld, wird der Differenzbetrag ausgezahlt. Das macht sie besonders für junge und investierende Unternehmen attraktiv.
Wie hoch ist die Förderung 2026?
- Fördersatz: 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für KMU 35 % (auf Antrag, +10 Prozentpunkte).
- Bemessungsgrundlage: bis 12 Mio. € pro Jahr (seit 01.01.2026 angehoben; zuvor 10 Mio. €).
- Maximale Zulage: 3,0 Mio. € (25 %) bzw. 4,2 Mio. € (KMU, 35 %) jährlich.
- Neu ab 2026: 20-%-Gemeinkostenpauschale — zusätzliche Betriebskosten werden pauschal berücksichtigt, ohne Einzelnachweis.
Förderfähig sind insbesondere Personalkosten für F&E, Eigenleistungen von Einzelunternehmern sowie anteilig Auftragsforschung.
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Das zweistufige Antragsverfahren
Stufe 1 — F&E-Bescheinigung: Sie beantragen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung, dass Ihr Vorhaben begünstigte Forschung und Entwicklung darstellt. Das ist vor, während oder nach dem Vorhaben möglich und kostenfrei.
Stufe 2 — Festsetzung beim Finanzamt: Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres stellen Sie über „Mein ELSTER” beim Finanzamt den Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage. Die Zulage wird auf die nächste Steuerfestsetzung angerechnet bzw. ausgezahlt.
Kombinierbar mit anderen Programmen
Die Forschungszulage lässt sich grundsätzlich mit anderen Förderungen kombinieren, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden. Gerade bei F&E-Projekten mit Qualifizierungsanteil kann die Weiterbildung der Beschäftigten zusätzlich über das QCG gefördert werden (siehe § 82 SGB III erklärt).
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Forschungszulage? 25 % der F&E-Aufwendungen, für KMU 35 %, bei einer Bemessungsgrundlage von bis zu 12 Mio. € pro Jahr.
Bekomme ich die Zulage auch bei Verlust? Ja. Übersteigt die Zulage die Steuerschuld, wird der Differenzbetrag ausgezahlt.
Wie beantrage ich sie? Zweistufig: zuerst die F&E-Bescheinigung bei der BSFZ, danach die Festsetzung beim Finanzamt über Mein ELSTER.
Was ist neu 2026? Die Bemessungsgrundlage steigt auf 12 Mio. €, zusätzlich gibt es eine 20-%-Gemeinkostenpauschale.
Welche Kosten sind förderfähig? Vor allem Personalkosten für F&E, Eigenleistungen und anteilig Auftragsforschung.
Fazit
Die Forschungszulage ist ein dauerhaftes, planbares Förderinstrument, das 2026 spürbar ausgeweitet wurde. Wer Forschung und Entwicklung betreibt, sollte die F&E-Bescheinigung frühzeitig angehen — sie ist die Eintrittskarte zur Auszahlung.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Programmstände können sich ändern — vor Antragstellung offizielle Quellen prüfen.
Quellen:
- BMF — Forschungszulage (Sätze, Funktionsweise): https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Forschungszulage/forschungszulage.html (Zugriff 23.06.2026)
- BSFZ — Über das Antragsverfahren (zweistufiges Verfahren): https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/antragsverfahren/ueber-das-antragsverfahren (Zugriff 23.06.2026)
- IHK München — Steuerliche Forschungsförderung (12 Mio. €, Gemeinkostenpauschale ab 2026): https://www.ihk-muenchen.de/ratgeber/steuern/foerderung-forschung-entwicklung/ (Zugriff 23.06.2026)