BAFA-Beratungsförderung 2026: bis zu 80 % Zuschuss für Unternehmensberatung

BAFA-Förderung für Unternehmensberatung 2026: 50 % oder 80 % Zuschuss, bis 2.800 € je Beratung. Voraussetzungen, Antrag und Fristen kompakt erklärt.

23. Juni 2026

BAFA-Beratungsförderung 2026: 50 oder 80 Prozent Zuschuss, max. 1.750 bzw. 2.800 Euro je Beratung, Bemessungsgrundlage 3.500 Euro

Das Wichtigste in Kürze: Über das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” (Rahmenrichtlinie „Förderung unternehmerischen Know-hows”) bezuschusst das BAFA Beratungen für KMU mit 50 % oder 80 % der Kosten — je nach Standort. Die Bemessungsgrundlage liegt einheitlich bei 3.500 € je Beratung, der Zuschuss damit bei bis zu 1.750 € bzw. 2.800 €. Möglich sind bis zu 5 Beratungen in der Richtliniendauer (max. 2 pro Jahr). Die aktuelle Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet.


Externe Beratung kostet Geld — aber das BAFA übernimmt einen großen Teil davon. Dieser Beitrag erklärt die BAFA-Beratungsförderung für KMU: Höhe, Voraussetzungen und Antragsweg.

Was wird gefördert?

Das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen” bezuschusst Beratungsleistungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dazu zählen auch Themen wie Digitalisierungsstrategie, Personalentwicklung oder die Vorbereitung von Weiterbildungs- und Qualifizierungskonzepten.

Gefördert wird die Honorarleistung eines qualifizierten Beraters — nicht Investitionen oder Sachkosten.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Förderquote richtet sich nach dem Unternehmensstandort:

  • 50 % in den alten Bundesländern,
  • 80 % in den neuen Bundesländern und Regionen mit besonderem Förderbedarf.

Die Bemessungsgrundlage je Beratung beträgt einheitlich 3.500 € (Neuregelung — zuvor regional gestaffelt). Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 1.750 € (50 %) bzw. 2.800 € (80 %) pro Beratung. Innerhalb der Richtliniendauer sind bis zu 5 Beratungen förderfähig, maximal 2 pro Jahr.

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Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der EU-Definition (weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme). Zusätzlich gibt es einen gesonderten Fördertatbestand für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden, und die Beratung darf erst nach Erhalt des Informationsschreibens des BAFA starten.

So läuft der Antrag

Der Antrag wird online über das BAFA-Portal gestellt, in der Regel begleitet durch eine regionale Leitstelle (etwa eine IHK oder einen Verband). Nach Eingang erhalten Sie ein unverbindliches Informationsschreiben — erst dann beauftragen Sie den Berater. Nach Abschluss reichen Sie Verwendungsnachweis und Beratungsbericht ein; der Zuschuss wird ausgezahlt.

Wer Beratung und anschließende Mitarbeiterqualifizierung kombiniert, kann die BAFA-Förderung mit der Weiterbildungsförderung über das QCG verbinden (siehe § 82 SGB III erklärt).

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel Zuschuss gibt es? 50 % (alte Länder) bzw. 80 % (neue Länder/Förderregionen) auf eine Bemessungsgrundlage von 3.500 € je Beratung — also bis zu 1.750 € bzw. 2.800 €.

Wie oft kann ich die Förderung nutzen? Bis zu 5 Beratungen in der Richtliniendauer, höchstens 2 pro Jahr.

Wer ist antragsberechtigt? KMU nach EU-Definition sowie Unternehmen in Schwierigkeiten (gesonderter Tatbestand).

Muss ich vor der Beratung beantragen? Ja. Der Antrag muss vor Beginn gestellt werden; die Beratung startet erst nach dem BAFA-Informationsschreiben.

Bis wann gilt das Programm? Die aktuelle Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet; eine Anschlussregelung war zuletzt offen.

Fazit

Die BAFA-Beratungsförderung ist ein unkompliziertes Instrument, um qualifizierte externe Beratung deutlich günstiger zu bekommen — mit bis zu 80 % Zuschuss. Wer 2026 plant, sollte die Befristung der Richtlinie im Blick behalten und den Antrag rechtzeitig vor Beratungsbeginn stellen.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Programmstände können sich ändern — vor Antragstellung offizielle Quellen prüfen.

Quellen:

  1. BAFA — Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Quoten, Bemessungsgrundlage, Antrag): https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html (Zugriff 23.06.2026)
  2. foerderdatenbank.de — Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows (Befristung): https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/rahmenrichtlinie-zur-foerderung-unternehmerischen.html (Zugriff 23.06.2026)
  3. BAFA — Flyer „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” (PDF): https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/unb_flyer.pdf (Zugriff 23.06.2026)

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